eine gute Nachricht für alle eBay-Kunden, die Opfer von Phishing wurden und mit deren Konto Schindluder getrieben wurde. Die Nachricht gilt auch für eBay-Nutzer, deren Konto von Dritten wie beispielsweise dem Partner ohne eigenes Wissen genutzt wird: Wie der Bundesgerichtshof jetzt entschied, haftet der Besitzer des gekaperten Kontos nicht für die entstehenden Schäden.

Im vorliegenden Fall ging es um eine Auktion, bei der die komplette Einrichtung einer Gaststätte versteigert werden sollte. Beim Eröffnungsgebot von 1 Euro bot der Kläger die Summe von 1.000 Euro. Die Auktion endete einen Tag später durch die Rücknahme des Angebots.

Der Kläger wog sich dadurch natürlich im Glück und verlangte von der Beklagten, die Gastronomie-Einrichtung ordnungsgemäß zu liefern – ein echtes Schnäppchen, den der Gesamtwert betrug über 33.000 Euro. Der Kläger setzte eine Frist zur Lieferung und wollte andernfalls einen Schadensersatz über den tatsächlichen Wert der Einrichtung erhalten.

Wie den AGB von eBay zu entnehmen ist, befindet sich der Kläger grundsätzlich im Recht. Das Benutzerkonto, mit dem die Gastronomie-Einrichtung bei eBay angeboten wurde, hatte jedoch der Partner der Kundenkonto-Besitzer ohne deren Wissen eingestellt. Die Frau wusste jedoch überhaupt nichts davon, weshalb der Vertrag nicht gültig wird.

Quelle: Az. VIII ZR 289/09

In einem ähnlich skurilen Fall in England verkaufte die Frau eines Radio-Moderators, seinen heißgeliebten Lotus bei ebay für einen Dollar – weil er im Radio bekannt gab, dass er für seinen Gast : – ein blondes pin-up Girl mit Namen Jodie Marsh – sogar seine Frau und Kinder stehen lassen würde. Würde er in Deutschland leben, hätte er sich bestimmt über das BGH-Urteil gefreut – das ist doch auch irgendwie Phishing ? oder eher Dumheit ?

Er kaufte das Auto später dann von Bieter für rund 7.000 Dollar wieder zurück. (und wird sich in Zukunft wohl genauer überlegen, was er so an Sprüchen über den Äther schickt.)

Also merke, nicht immer ist auf die AGB von ebay Verlass