Zum Thema DSGVO schwillt das Netz ja zur Zeit über. Jeder hat was zu diesem Thema zu sagen und noch mehr „Experten“ präsentieren auf ihren Webseiten, dass Sie tolle Tools, Programme und Hilfestellungen beim Thema DSGVO geben, wenn der Preis stimmt.

Neue DSGVO-Kurse und digitale Workshops florieren derzeit und erleben ein echtes Konfunkturhoch. Das liegt wohl darin begründet, dass fast niemand die Zeit und die Muße hat, sich die 99 Kaptel der DSGVO einmal wirklich von vorn bis hinten, durchzulesen. Auch ich blicke fast täglich in fragende Gesichter wenn ich mal kurz das Wort DSGVO in den Mund nehme.

Und wenn ich dann noch nachfrage, was sie den in Ihrem Unternehmen bereits umgesetzt haben oder welche Prozesse und Verfahren sie als Dienstleiter oder Auftraggeber zum Thema der neuen EU-Richtline DSGVO, schon umgesetzt haben, stoße ich auf noch mehr Unverständnis und ich kann direkt mit einer Grundeinweisung beginnen.

Villeicht sollten wir einmal festhalten:

Die DSGVO geht uns ALLE was an

und sorgt gerade für Betriebe, und kleinere Firmen eher für Unsicherheit, obwohl einer der Grundsätze „Transparenz“ gewesen ist.

Aus der DSGO wird DSGVU

Das „U“ steht hierbei für Unsicherheit, denn das ist genau das was dieser Wust an Vorschriften, Richtlinien und Regularien in der Bevölkerung hinterlässt. Und das Androhen von Millionen Strafen und Bußgeldern beim Verstoß der DSGVO ist dabei auch nur wenig hifreich.

Bei meiner Recherche zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung bin ich ja schon öfters auf die Homepage der WKO gestoßen und bin begeistert, was man dort in verständlichen Worten und exemplarischen Beispielen so alles zur neue EU-Verordnung zusamen gestellt hat. Exemplarisch dazu möchte ich mal ein Video der wko zeigen, damit man evt. auch als Kleinunternehmer oder Handwerksbetrieb einschätzen kann, welche Maßnahmen im Zuge der DSGVO bei einem selbst zu tragen kommt.

In diesem praxisbezogenen Beispiel wird geklärt was sich für einen Friseurbetrieb auf Grundlage der DSGVO jetzt ändert. Das könnt Ihr ganz einfach als Basis für die Diskussion in eurem Betrieb verwenden.

Wer jetzt von sich sagt, dass mit dem Friseur war ja schon mal ganz cool, aber passt irgendwie überhaut nicht in meine Branche und deswegen bin ich noch immer nicht schlauer geworden, der kann sich hier noch mal ein zweites Praxisbespiel ansehen. Dabei geht es um eine Firma die mit Metallverarbeitung zu tun hat und auch schon etwas größer ist als der Friseur. Dabei wird auch das Thema „Verabeitungsverzeichnis“ und Mitarbeiterunterweisung angesprochen, das in vielen Betrieben ja unbedingt durchgeführt oder nachgeholt werden sollte.


Wenn Ihr auch praxisbezogene Beispiele aus eurem Umfeld habt, dann lasst es mich hier in den Kommentaren wissen (natürlich nur wenn Ihr euch darüber im Klaren seit, dass wir dann eure personenbezogenen Daten speichern werden)

Bildquellen

  • dsgvo-friseur: pexels